Allgemeine Geschäftsbedingungen Saupe Communication GmbH
Angebote, Lieferungen und sonstige Leistungen der Saupe Communication GmbH, nachfolgend Auftragnehmerin genannt, erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten ausschließlich und sind Vertragsbestandteil.
Entgegenstehende, von diesen Geschäftsbedingungen der Auftragnehmerin abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, dass die Auftragnehmerin ausdrücklich schriftlich zustimmt.
Die Geschäftsbedingungen der Auftragnehmerin gelten auch dann, wenn die Lieferung an den Auftraggeber in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Auftraggebers vorbehaltlos ausgeführt wird. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Auftragnehmerin gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber.
§1 Angebote und Annahme
1.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend und zwingen nicht zur Auftragsannahme zu den dort genannten Konditionen. Die Auftragnehmerin hält das Angebot aber für eine Dauer von 6 Monaten aufrecht. Danach verliert es seine Gültigkeit, sofern in der Zwischenzeit kein Auftrag erteilt wurde.
1.2 Vom Angebot abweichende mündliche Absprachen bedürfen der Schriftform.
1.3 Ein Auftrag gilt als erteilt, wenn der Auftragsbestätigung der Auftragnehmerin nicht innerhalb von 5 Werktagen widersprochen wird, oder auf mündlichen Wunsch des Auftraggebers Vorschläge erarbeitet wurden, die dem Auftraggeber vorliegen.
§2 Honorare und Urheberrecht
2.1 Grundlage der Honorarberechnung ist unser jeweiliges Angebot über die beauftragten Leistungen.
2.2 Alle Leistungen des Angebots verstehen sich zzgl. der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2.3 Zusätzlich erbrachte Leistungen, die über den Leistungsumfang des jeweiligen Angebotes hinausgehen, werden gesondert in Rechnung gestellt. Dies betrifft insbesondere mögliche nachträgliche Änderungen des Auftraggebers, sogenannte Autorenkorrekturen.
2.4 Nutzungsrechte, Modellbau, Satz, Ausbelichtung von Dateien, Texterfassung, Musterproduktion, Druck- wie auch ggf. Schaltkosten von Anzeigen nicht enthalten. Sie werden gesondert in Rechnung gestellt.
2.5 Alle Fahrtkosten für Reisen und sonstige Nebenauslagen, die bei der Abwicklung des Auftrages entstehen, werden ebenfalls gesondert berechnet.
2.6 Sofern nichts Anderes bei Auftragserteilung vereinbart wurde, wird dem Auftraggeber jeweils mindestens ein gestalterischer oder konzeptioneller Vorschlag vorgelegt, der auch bei eventueller Nichtakzeptanz auf Seiten des Auftraggebers den durch die Auftragserteilung geschlossenen Vertrag erfüllt und voll in Rechnung gestellt wird. Für die Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge zur Vorbereitung eines Vertragsabschlusses berechnen wir ein Präsentationshonorar, das im Falle einer Auftragserteilung auf das Gesamthonorar angerechnet werden kann, sofern dies im Angebot vermerkt wurde. Die Rechte der von uns im Rahmen der Präsentation vorgelegten Arbeiten und Entwürfe verbleiben stets bei uns und gehen erst nach der Erteilung eines Auftrages zur Ausarbeitung und nach Erstattung eines Nutzungshonorars, das objekt- und auflagenabhängig ist, zeitweilig an den Auftraggeber über, die gezeigten Unterlagen verbleiben im Besitz der Auftragnehmerin und haben nach Prüfung, spätestens jedoch nach Ablauf von zwei Wochen nach Präsentation frei an diese zurückgesandt zu werden. Im Falle der Einbehaltung der Präsentationsunterlagen hat die Auftragnehmerin das Recht, zur Wiedererstellung dieser Unterlagen ein zusätzliches Honorar dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Dieses zusätzliche Honorar beläuft sich auf die Höhe des ursprünglichen Präsentationshonorares plus gesetzlicher Mehrwertsteuer, wobei dem Auftraggeber ausdrücklich der Nachweis gestattet ist, ein Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringer als dieses Honorar.
2.7 Datenträger wie auch Daten bleiben Eigentum der Auftragnehmerin. Mit der Zahlung von Honoraren erwirbt der Auftraggeber keinerlei Rechte an Daten wie auch an Datenträgern. Näheres zu Urheberrecht und Nutzungsrechten in den Honorarempfehlungen des BDG, Bund deutscher Grafiker.
§3 Datenschutz
Wir versichern die Wahrung des Datengeheimnisses nach §4, 5 des BDSG. Ihre Datensätze werden nach Projektabschluss komplett an Ihr Unternehmen zurückgegeben. Die Datensätze werden nach 3 Monaten bei Saupe Communication GmbH automatisch gelöscht. Vorsorglich weisen wir Sie darauf hin, dass Sie für die Datenhaltung verantwortlich sind.
§4 Auftrag an Dritte
Aufträge an dritte Unternehmen und Personen erteilen wir nach Absprache mit unseren Auftraggebern auf Rechnung und Namen des Auftraggebers, sofern diese Absprache getroffen wurde. Sofern der Auftraggeber sich ein Mitspracherecht nicht ausdrücklich vorbehalten hat, erfolgt die Beauftragung Dritter unter der Beachtung eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg für unseren Auftraggeber.
§5 Konkurrenzausschluss
Sofern mit dem Auftraggeber ein Konkurrenzausschlussvertrag über das jeweilige Marktsegment geschlossen wurde, verpflichten wir uns, den Auftraggeber über mögliche Konkurrenzkonflikte zu informieren und gegebenenfalls Konkurrenzausschluss für im einzelnen festzulegende Dienstleistungen zu gewähren. Mit der Einräumung eines Konkurrenzausschlusses durch uns korrespondiert die Verpflichtung des Auftraggebers, während des ungekündigten Werk- oder Arbeitsvertrages im Bereich des Vertragsgegenstandes kein weiteres Designbüro bzw. keine weitere Werbeagentur neben uns mit Beratung, Planung, Gestaltung und Durchführung von werblichen und gestalterischen Arbeiten zu beauftragen.
§6 Nutzungsrechte
6.1 Die Parteien vereinbaren, dass auf alle von der Auftragnehmerin erstellten Arbeiten und Leistungen die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes Anwendung finden und zwar auch dann, wenn die Voraussetzungen für einen urheberrechtlichen Schutz nach §2 UrhRG (z.B. Schöpfungshöhe) nicht vorliegen.
6.2 Der Auftraggeber erwirbt erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars ein einfaches Nutzungsrecht, um die Arbeiten und Leistungen von der Auftragnehmerin in dem vertraglich vereinbarten Umfang, zu den vertraglich vereinbarten Zwecken und für die Laufzeit dieses Vertrages bzw. für eine ausdrückliche vereinbarte Dauer und räumlich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bzw. gemäß dem Vertragszweck beschränkt, zu verwenden. Eine weitergehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Einwilligung durch die Auftragnehmerin. Ebenso bedarf jede Bearbeitung oder sonstige Veränderung und jede nicht vertragsgemäße Nutzung der ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung durch die Auftragnehmerin.
6.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, stets die Auftragnehmerin als Urheber der Arbeiten und Leistung an geeigneter Stelle wie folgt zu benennen: "Copyright by Saupe Communication".
6.4 Sämtliche Rechte an im Rahmen einer Präsentation gezeigten Arbeiten verbleiben bei der Auftragnehmerin. Mit der Zahlung des Präsentationshonorars wird lediglich der Präsentationsaufwand erstattet; der Auftraggeber erwirbt mit dieser Zahlung keinerlei Nutzungsrecht oder sonstige über die Präsentation hinausgehenden Ansprüche.
6.5 Wir nehmen darüber hinaus für alle Arbeiten und Leistungen den Schutz durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, das Geschmacksmustergesetz, das Markengesetz und Patentgesetz in Anspruch, soweit diese anwendbar sind.
§7 Haftung
7.1 Eine Überschreitung von Abgabeterminen, ohne dass dies von der Auftragnehmerin zu vertreten ist, berechtigt den Auftraggeber nicht zum Rücktritt von seinem Auftrag.
7.2 Schadensersatzansprüche aus Delikt, soweit diese nicht Ansprüche wegen Verletzung von Körper, Leben und oder Gesundheit betreffen, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht.
7.3 Ansprüche für sonstige Schäden sind ausgeschlossen, es sei denn der Schaden wurde vorsätzlich herbeigeführt.
7.4 Für Inhalte, Aussagen und Form haftet die Auftragnehmerin lediglich im oben dargestellten Rahmen. Es obliegt dem Auftraggeber, Inhalte, Aussagen und Form rechtlich zu prüfen oder prüfen zu lassen. Alle von der Auftragnehmerin erstellten oder überarbeiteten Texte und Layouts sind vor Satzerstellung und Drucklegung vom Auftraggeber zu prüfen und abzuzeichnen. Mit dieser Prüfung übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text. Unterlässt der Auftraggeber diese Prüfung, so kann für die entstandenen Kosten keine Haftung übernommen werden. Eine Haftung für Schäden, die durch Textaussagen hervorgerufen werden könnten, ist, außer im obigen Rahmen, ausgeschlossen.
7.5 Die Auftragnehmerin haftet nicht für eine Eintragungsfähigkeit und wettbewerbs- oder warenzeichenrechtliche Zulässigkeit der Leistungen.
7.6 Eine Haftung für nicht vorhersehbare oder nicht vertragstypische Schäden ist ausgeschlossen.
7.7 Werden Dritte von der Auftragnehmerin eingeschaltet, sind diese nicht ihre Erfüllungsgehilfen. Die Haftung für Leistungen dieser Dritten wird ausgeschlossen, soweit dem gesetzliche Vorschriften nicht entgegenstehen.
§8 Zahlungsbedingungen
8.1 Rechnungen und Abschlagszahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach deren Erhalt zur Zahlung fällig.
8.2 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist von 14 Tagen kommt der Auftraggeber ohne Mahnung in Verzug.
8.3 Vorbehaltlich sonstiger Rechte darf die Auftragnehmerin Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweils gültigen Dispositionskredit-Zinssatzes ihrer Hausbank in Rechnung stellen. Dem Auftraggeber wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger.
8.4 Bei Aufträgen, deren Honorarsumme ohne Mehrwertsteuer die Summe von 2.500,00Euro überschreitet, sind Abschlagszahlungen, vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung, wie folgt zu leisten: Ein Drittel der jeweiligen Auftragssumme bei Auftragserteilung, ein Drittel nach Fertigstellung der Druckunterlagen oder der jeweiligen Produktionsunterlagen, das verbleibende Drittel nach Fertigstellung des Auftrages durch die Auftragnehmerin.
8.5 Ist der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung gem. obiger Regelung in Verzug oder tritt in seinem Vermögen eine wesentliche Verschlechterung ein, so behält sich die Auftragnehmerin das Recht vor, für noch ausstehende Zahlungen unter Fortfall des Zahlungszieles bare Zahlung vor Ab- oder Auslieferung der eigenen Leistungen oder deren von zuliefernden Dritten zu verlangen.
§9 Aufrechnung
Die Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen des Auftraggebers ist ausgeschlossen.
§10 Schriftform
10.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden sowie Anerkennung von Einkaufs- und oder Zahlungsbedingungen des Auftraggebers bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
10.2 Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
§11 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht.
§12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
12.1 Anwendbar ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann, diesem gleichgestellt, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin Biberach an der Riß.
Entgegenstehende, von diesen Geschäftsbedingungen der Auftragnehmerin abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, dass die Auftragnehmerin ausdrücklich schriftlich zustimmt.
Die Geschäftsbedingungen der Auftragnehmerin gelten auch dann, wenn die Lieferung an den Auftraggeber in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Auftraggebers vorbehaltlos ausgeführt wird. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Auftragnehmerin gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber.
§1 Angebote und Annahme
1.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend und zwingen nicht zur Auftragsannahme zu den dort genannten Konditionen. Die Auftragnehmerin hält das Angebot aber für eine Dauer von 6 Monaten aufrecht. Danach verliert es seine Gültigkeit, sofern in der Zwischenzeit kein Auftrag erteilt wurde.
1.2 Vom Angebot abweichende mündliche Absprachen bedürfen der Schriftform.
1.3 Ein Auftrag gilt als erteilt, wenn der Auftragsbestätigung der Auftragnehmerin nicht innerhalb von 5 Werktagen widersprochen wird, oder auf mündlichen Wunsch des Auftraggebers Vorschläge erarbeitet wurden, die dem Auftraggeber vorliegen.
§2 Honorare und Urheberrecht
2.1 Grundlage der Honorarberechnung ist unser jeweiliges Angebot über die beauftragten Leistungen.
2.2 Alle Leistungen des Angebots verstehen sich zzgl. der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2.3 Zusätzlich erbrachte Leistungen, die über den Leistungsumfang des jeweiligen Angebotes hinausgehen, werden gesondert in Rechnung gestellt. Dies betrifft insbesondere mögliche nachträgliche Änderungen des Auftraggebers, sogenannte Autorenkorrekturen.
2.4 Nutzungsrechte, Modellbau, Satz, Ausbelichtung von Dateien, Texterfassung, Musterproduktion, Druck- wie auch ggf. Schaltkosten von Anzeigen nicht enthalten. Sie werden gesondert in Rechnung gestellt.
2.5 Alle Fahrtkosten für Reisen und sonstige Nebenauslagen, die bei der Abwicklung des Auftrages entstehen, werden ebenfalls gesondert berechnet.
2.6 Sofern nichts Anderes bei Auftragserteilung vereinbart wurde, wird dem Auftraggeber jeweils mindestens ein gestalterischer oder konzeptioneller Vorschlag vorgelegt, der auch bei eventueller Nichtakzeptanz auf Seiten des Auftraggebers den durch die Auftragserteilung geschlossenen Vertrag erfüllt und voll in Rechnung gestellt wird. Für die Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge zur Vorbereitung eines Vertragsabschlusses berechnen wir ein Präsentationshonorar, das im Falle einer Auftragserteilung auf das Gesamthonorar angerechnet werden kann, sofern dies im Angebot vermerkt wurde. Die Rechte der von uns im Rahmen der Präsentation vorgelegten Arbeiten und Entwürfe verbleiben stets bei uns und gehen erst nach der Erteilung eines Auftrages zur Ausarbeitung und nach Erstattung eines Nutzungshonorars, das objekt- und auflagenabhängig ist, zeitweilig an den Auftraggeber über, die gezeigten Unterlagen verbleiben im Besitz der Auftragnehmerin und haben nach Prüfung, spätestens jedoch nach Ablauf von zwei Wochen nach Präsentation frei an diese zurückgesandt zu werden. Im Falle der Einbehaltung der Präsentationsunterlagen hat die Auftragnehmerin das Recht, zur Wiedererstellung dieser Unterlagen ein zusätzliches Honorar dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Dieses zusätzliche Honorar beläuft sich auf die Höhe des ursprünglichen Präsentationshonorares plus gesetzlicher Mehrwertsteuer, wobei dem Auftraggeber ausdrücklich der Nachweis gestattet ist, ein Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringer als dieses Honorar.
2.7 Datenträger wie auch Daten bleiben Eigentum der Auftragnehmerin. Mit der Zahlung von Honoraren erwirbt der Auftraggeber keinerlei Rechte an Daten wie auch an Datenträgern. Näheres zu Urheberrecht und Nutzungsrechten in den Honorarempfehlungen des BDG, Bund deutscher Grafiker.
§3 Datenschutz
Wir versichern die Wahrung des Datengeheimnisses nach §4, 5 des BDSG. Ihre Datensätze werden nach Projektabschluss komplett an Ihr Unternehmen zurückgegeben. Die Datensätze werden nach 3 Monaten bei Saupe Communication GmbH automatisch gelöscht. Vorsorglich weisen wir Sie darauf hin, dass Sie für die Datenhaltung verantwortlich sind.
§4 Auftrag an Dritte
Aufträge an dritte Unternehmen und Personen erteilen wir nach Absprache mit unseren Auftraggebern auf Rechnung und Namen des Auftraggebers, sofern diese Absprache getroffen wurde. Sofern der Auftraggeber sich ein Mitspracherecht nicht ausdrücklich vorbehalten hat, erfolgt die Beauftragung Dritter unter der Beachtung eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg für unseren Auftraggeber.
§5 Konkurrenzausschluss
Sofern mit dem Auftraggeber ein Konkurrenzausschlussvertrag über das jeweilige Marktsegment geschlossen wurde, verpflichten wir uns, den Auftraggeber über mögliche Konkurrenzkonflikte zu informieren und gegebenenfalls Konkurrenzausschluss für im einzelnen festzulegende Dienstleistungen zu gewähren. Mit der Einräumung eines Konkurrenzausschlusses durch uns korrespondiert die Verpflichtung des Auftraggebers, während des ungekündigten Werk- oder Arbeitsvertrages im Bereich des Vertragsgegenstandes kein weiteres Designbüro bzw. keine weitere Werbeagentur neben uns mit Beratung, Planung, Gestaltung und Durchführung von werblichen und gestalterischen Arbeiten zu beauftragen.
§6 Nutzungsrechte
6.1 Die Parteien vereinbaren, dass auf alle von der Auftragnehmerin erstellten Arbeiten und Leistungen die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes Anwendung finden und zwar auch dann, wenn die Voraussetzungen für einen urheberrechtlichen Schutz nach §2 UrhRG (z.B. Schöpfungshöhe) nicht vorliegen.
6.2 Der Auftraggeber erwirbt erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars ein einfaches Nutzungsrecht, um die Arbeiten und Leistungen von der Auftragnehmerin in dem vertraglich vereinbarten Umfang, zu den vertraglich vereinbarten Zwecken und für die Laufzeit dieses Vertrages bzw. für eine ausdrückliche vereinbarte Dauer und räumlich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bzw. gemäß dem Vertragszweck beschränkt, zu verwenden. Eine weitergehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Einwilligung durch die Auftragnehmerin. Ebenso bedarf jede Bearbeitung oder sonstige Veränderung und jede nicht vertragsgemäße Nutzung der ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung durch die Auftragnehmerin.
6.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, stets die Auftragnehmerin als Urheber der Arbeiten und Leistung an geeigneter Stelle wie folgt zu benennen: "Copyright by Saupe Communication".
6.4 Sämtliche Rechte an im Rahmen einer Präsentation gezeigten Arbeiten verbleiben bei der Auftragnehmerin. Mit der Zahlung des Präsentationshonorars wird lediglich der Präsentationsaufwand erstattet; der Auftraggeber erwirbt mit dieser Zahlung keinerlei Nutzungsrecht oder sonstige über die Präsentation hinausgehenden Ansprüche.
6.5 Wir nehmen darüber hinaus für alle Arbeiten und Leistungen den Schutz durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, das Geschmacksmustergesetz, das Markengesetz und Patentgesetz in Anspruch, soweit diese anwendbar sind.
§7 Haftung
7.1 Eine Überschreitung von Abgabeterminen, ohne dass dies von der Auftragnehmerin zu vertreten ist, berechtigt den Auftraggeber nicht zum Rücktritt von seinem Auftrag.
7.2 Schadensersatzansprüche aus Delikt, soweit diese nicht Ansprüche wegen Verletzung von Körper, Leben und oder Gesundheit betreffen, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht.
7.3 Ansprüche für sonstige Schäden sind ausgeschlossen, es sei denn der Schaden wurde vorsätzlich herbeigeführt.
7.4 Für Inhalte, Aussagen und Form haftet die Auftragnehmerin lediglich im oben dargestellten Rahmen. Es obliegt dem Auftraggeber, Inhalte, Aussagen und Form rechtlich zu prüfen oder prüfen zu lassen. Alle von der Auftragnehmerin erstellten oder überarbeiteten Texte und Layouts sind vor Satzerstellung und Drucklegung vom Auftraggeber zu prüfen und abzuzeichnen. Mit dieser Prüfung übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text. Unterlässt der Auftraggeber diese Prüfung, so kann für die entstandenen Kosten keine Haftung übernommen werden. Eine Haftung für Schäden, die durch Textaussagen hervorgerufen werden könnten, ist, außer im obigen Rahmen, ausgeschlossen.
7.5 Die Auftragnehmerin haftet nicht für eine Eintragungsfähigkeit und wettbewerbs- oder warenzeichenrechtliche Zulässigkeit der Leistungen.
7.6 Eine Haftung für nicht vorhersehbare oder nicht vertragstypische Schäden ist ausgeschlossen.
7.7 Werden Dritte von der Auftragnehmerin eingeschaltet, sind diese nicht ihre Erfüllungsgehilfen. Die Haftung für Leistungen dieser Dritten wird ausgeschlossen, soweit dem gesetzliche Vorschriften nicht entgegenstehen.
§8 Zahlungsbedingungen
8.1 Rechnungen und Abschlagszahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach deren Erhalt zur Zahlung fällig.
8.2 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist von 14 Tagen kommt der Auftraggeber ohne Mahnung in Verzug.
8.3 Vorbehaltlich sonstiger Rechte darf die Auftragnehmerin Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweils gültigen Dispositionskredit-Zinssatzes ihrer Hausbank in Rechnung stellen. Dem Auftraggeber wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger.
8.4 Bei Aufträgen, deren Honorarsumme ohne Mehrwertsteuer die Summe von 2.500,00Euro überschreitet, sind Abschlagszahlungen, vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung, wie folgt zu leisten: Ein Drittel der jeweiligen Auftragssumme bei Auftragserteilung, ein Drittel nach Fertigstellung der Druckunterlagen oder der jeweiligen Produktionsunterlagen, das verbleibende Drittel nach Fertigstellung des Auftrages durch die Auftragnehmerin.
8.5 Ist der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung gem. obiger Regelung in Verzug oder tritt in seinem Vermögen eine wesentliche Verschlechterung ein, so behält sich die Auftragnehmerin das Recht vor, für noch ausstehende Zahlungen unter Fortfall des Zahlungszieles bare Zahlung vor Ab- oder Auslieferung der eigenen Leistungen oder deren von zuliefernden Dritten zu verlangen.
§9 Aufrechnung
Die Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen des Auftraggebers ist ausgeschlossen.
§10 Schriftform
10.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden sowie Anerkennung von Einkaufs- und oder Zahlungsbedingungen des Auftraggebers bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
10.2 Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
§11 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht.
§12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
12.1 Anwendbar ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann, diesem gleichgestellt, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin Biberach an der Riß.