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Bei einer Markenanmeldung muss angegeben werden, auf welche Waren oder Dienstleistungen sich der Markenschutz beziehen soll. Die Waren- und Dienstleistungsklassen nach Nizza (NCL) sind ein internationales Verzeichnis von rund 10.000 Begriffen, die eine Hilfestellung bei der Zuordnung der Marke geben sollen. Das Verzeichnis wurde am 15. Juni 1957 auf der diplomatischen Konferenz in Nizza beschlossen und wird seitdem alle fünf Jahre aktualisiert. Insgesamt gibt es 34 thematisch geordnete Klassen für Waren und 11 Klassen für Dienstleistungen. Die Mainzelmännchen beispielsweise sind als Marke unter anderem für die Warenklasse 28 „Spiele, Spielwaren, Spielzeug (…)“ und für die Dienstleistungsklasse 41 „Erziehung, Ausbildung, Unterhaltung“ eingetragen.

Die Waren- und Dienstleistungsklassen erheben allerdings keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Um eine größere Auswahl an Begriffen bieten zu können, hat das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) in Zusammenarbeit mit den europäischen Markenämtern eine Erweiterung des Verzeichnisses erarbeitet. Diese sogenannte Einheitliche Klassifikationsdatenbank (eKDB) umfasst rund 73.000 Begriffe.

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Daniel
Geschäftsleitung

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