Markenanmeldung
Eine Markenanmeldung ist der Vorgang, eine Marke in das Register des Deutschen Patent- und Markenamtes eintragen zu lassen und somit Markenschutz zu erlangen. Sie erfolgt üblicherweise online, eine Anmeldung in Papierform ist jedoch auch möglich.
Der Anmelder hinterlegt dafür im Anmeldeformular Angaben zu seiner (juristischen Person) und gibt an, ob die Marke als Wortmarke, Bildmarke oder Wort-/Bildmarke eingetragen werden soll. Weiter bestimmt er mithilfe der Waren- und Dienstleistungsklassen nach Nizza, für welche unternehmerischen Bereiche der Markenschutz gelten soll.
Nachdem die Anmeldung an das DPMA abgeschickt worden ist und die Gebühren bezahlt sind, beginnt die Prüfung durch die Markenstellen, ob die Marke schutzfähig ist. Die wichtigsten Kriterien hierfür sind die absoluten Schutzhindernisse, die eine Eintragung ungültig machen können. Absolute Schutzhindernisse können beispielsweise eine fehlende Unterscheidungskraft zu einer anderen Marke sein, ein Verstoß gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung, ein Hoheitszeichen, das in der Marke enthalten ist, oder Ausdrücke, die für die allgemeine Nutzung im Sprachgebrauch freizuhalten sind.
Die Bearbeitungszeit der Prüfung dauert ungefähr drei bis vier Monate. Fällt die Prüfung der Markenanmeldung positiv aus, die die Marke in das DPMA-Register eingetragen und im elektronischen Markenblatt veröffentlicht. Innerhalb von drei Monaten nach der Veröffentlichung kann Widerspruch gegen die Markenregistrierung eingelegt werden, zum Beispiel, wenn eine andere Person eine Verwechslungsgefahr mit der eigenen Marke befürchtet. Widerspruch kann auch gegen Unionsmarken und international registrierter Marken (IR-Marken) eingelegt werden.
Der Schutz der Marke besteht für eine Dauer von zehn Jahren. Allerdings beginnt der Markenschutz quasi rückwirkend mit dem Tag nach der Markenanmeldung. Nach Ablauf der Frist kann der Markenschutz kostenpflichtig verlängert werden.