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Eine Wort-/Bildmarke ist nach dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eine Folge von Schriftzeichen, die grafisch gestaltet sind. Um Markenschutz zu erlangen, geht es also, im Gegensatz zur Wortmarke, um die optische Darstellung des Markennamens, beispielsweise durch die Verwendung einer bestimmten Schriftart, durch eine mehrzeilige Anordnung oder durch die Kombination mit grafischen Elementen oder Bildern.

Dabei spielt es bei der Eintragung einer Wort-/Bildmarke keine Rolle, ob die verwendete Zeichenfolge grundsätzlich schutzfähig ist, wenn sie die Anforderungen an die grafische Gestaltung erfüllen. Diese verschärfen sich allerdings mit steigendem produktbeschreibendem Charakter der Zeichenfolge. Bei dem Wort „Birnen“ zum Beispiel würde nur die Verwendung einer besonderen Schriftart nicht ausreichen, um es als Bild-/Wortmarke eintragen zu lassen, es bräuchte eine außergewöhnlichere Gestaltung. Das Wort selbst wäre dadurch auch nicht als Marke geschützt.

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Daniel
Geschäftsleitung

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