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Eine Wortmarke darf laut der Vorgaben des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) ausschließlich aus Buchstaben, Zahlen und sonstigen Schriftzeichen bestehen, die in der Druckschrift „Arial“ geschrieben werden können, um Markenschutz zu erlangen.

Geschützt ist bei einer Wortmarke nur die gewählte Zeichenfolge des Wortes oder der Wörter in allen üblichen Schriftarten, sollen auch die grafische Darstellung des Wortes oder weitere Elemente geschützt werden, muss die Marke als Bild oder Wort-/Bildmarke registriert werden.

Nicht jedes Wort oder jede Wortfolge kann als Marke registriert werden. Im Anmeldeverfahren prüft das DPMA, ob die Wortmarke einem absoluten Schutzhindernis gegenübersteht. Soll die Wortmarke beispielsweise nur aus Begriffen mit rein beschreibendem Charakter bestehen (z.B. „Birnen“) ist sie nicht schutzfähig, da diese Begriffe allgemein benutzt werden können müssen.

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Daniel
Geschäftsleitung

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