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Eine IR-Marke ist eine bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) registrierte Marke. Für ihre Anmeldung ist eine bereits beim DPMA eingetragene DE-Marke Voraussetzung. Bei der Markenanmeldung einer IR-Marke kann aus insgesamt 106 Staaten gewählt werden, in denen der Markenschutz gelten soll. Diese sind Mitglieder nach dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA).

Nach erfolgreicher Prüfung und anschließender Veröffentlichung der IR-Marke in der „Gazette des marques internationales“ können alle vom Anmelder gewählten Länder innerhalb einer Frist von einem Jahr Widerspruch gegen das sogenannte Schutzgesuch der neuen IR-Marke einlegen. Sollte ein Staat den nationalen Schutz verweigern, bliebe er in den anderen Ländern trotzdem bestehen.

Die Eintragung einer IR-Marke kann in manchen Fällen sinnvoller sein als die einer EM-Marke. Will ein deutsches Unternehmen beispielsweise auch in Österreich und der Schweiz agieren, würde der Markenschutz einer EM-Marke nicht ausreichen, da die Schweiz kein EU-Mitglied ist. Weiter greift bei einer EM-Marke automatisch der Schutz in allen 27 Mitgliedstaaten der EU, was den Anmeldeprozess erschweren kann.

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Daniel
Geschäftsleitung

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