Markenrecht
Markenrecht ist ein gewerbliches Schutzrecht, mit dem der Inhaber einer Marke Markenschutz erhält und das im Markengesetz (MarkenG) definiert wird. Markenrechtlich schutzfähig sind Wortmarken, Bildmarken und Wort-/Bildmarken, aber auch andere Markenformen wie beispielsweise Klangmarken oder Farbmarken. Das Markenrecht für Deutschland wird durch eine erfolgreiche Markenregistrierung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) erworben, europaweit bei der EUIPO (EM-Marke) und international bei der WIPO (IR-Marke).
Der Inhaber einer Marke ist selbst für die Prüfung und Überwachung seines Markenrechts zuständig, häufig wird hierfür ein Markenanwalt beauftragt. Markenrecht kann auch durch Verkehrsgeltung erworben werden, wenn eine Marke über einen längeren Zeitraum allgemeine Bekanntheit erlangt hat, allerdings kann diese Methode rechtliche Unsicherheiten mit sich bringen.