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Mit einer Markenregistrierung wird das alleinige Recht erworben, eine Marke benutzen zu dürfen. Dabei wird unterschieden zwischen einer Wortmarke, einer Bildmarke und einer Wort- und Bildmarke. Über die Waren- und Dienstleistungsklassen nach NIZZA wird eine Einordnung der Marke vorgenommen, es werden also die Waren und Dienstleistungen festgelegt, für die der Markenschutz gelten soll.

Bei der Markenanmeldung wird die Schutzfähigkeit der Marke überprüft. In der Bundesrepublik Deutschland ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) in München für die Prüfung und Registrierung im DPMA-Register zuständig. Soll die Marke für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union registriert werden, muss sie beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante als Unionsmarke eingetragen werden.

Die zentrale Anlaufstelle für internationale Markenregistrierung ist die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) in Genf. Hier wird allerdings für die Anmeldung eine bestehende Markenregistrierung in Deutschland vorausgesetzt.

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Daniel
Geschäftsleitung

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